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Amtliche Bekanntmachungen



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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Dezember 2015
Werbung im Bereich MTB (WB MTB Ziffer 4.3) in 2016

In der WB MTB Ziffer 4.3.1 Bekleidung/Allgemeine Bestimmungen ist in der Ziffer (3) seit der Bundeshauptversammlung März 2015 geregelt:
(3) Bei MTB Veranstaltungen des BDR- oder Landesverbands-Kalenders dürfen nur genehmigte Trikots getragen werden.
Die Genehmigung für nationale MTB-Teams erteilt der BDR.
Vereinstrikots müssen vom zuständigen Landesverband genehmigt werden.
Diese Regelung wurde mit der Amtlichen Mitteilung vom 21. April 2015 für das Jahr 2015 ausgesetzt.

Die Ziffer 4.3.1 (3) tritt nun für die Rennen der Lizenzsportler im Bereich Cross Country zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Für alle weiteren Bereiche im MTB wird diese Bestimmung überprüft und bis zur Sitzung des BDR-Hauptausschuss am 09. April 2016 ausgesetzt.

gez.:
Günter Schabel, Kommission Leistungssport Rennsport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Falk Putzke, Referat Leistungssport; Bernd Potthoff, Koordinator Reglements

Kategorie: Rennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.