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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 13. Januar 2017
Einberufung des Hauptausschusses des Radsportverband Niedersachsen e.V. zum 4. März 2017

Hiermit lade ich zur Arbeitstagung des Hauptausschusses des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. zum 04. März 2017 ein. Die Arbeitstagung des Hauptausschusses ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses, die Revisoren und eingeladene Gäste.
Tagungsort: Rathaus der Stadt Vechta, Burgstr. 6, 49733 Vechta
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 12:30 Uhr

Anträge zu Ordnungen müssen mit schriftlicher Begründung und vom Antragsteller unterschrieben der Geschäftsstelle bis spätestens 3. Februar 2017 vorliegen. Später eingehende Anträge können nur dann behandelt werden, wenn sie als dringlich bezeichnet sind und dies begründet wird. Die Dringlichkeit kann mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen anerkannt werden.

Anträge zu Ordnungen können von den Fachkonferenzen, Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Orga¬nen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9, Ziff. 2 bis Ziff. 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

Die Tagesordnung, die eingegangenen Anträge sowie weiteres Begleitmaterial werden gemäß Satzung spätestens zwei Wochen vor der Arbeitstagung den Mitgliedern des Hauptausschusses zugesandt. Sollte einem Mitglied des Hauptausschusses die Teilnahme nicht möglich sein, bitte ich um umgehende Benachrichtigung, spätestens bis zum 24. Februar 2017.

gez.:
Klaus Peter Haupka, Präsident

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.