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Amtliche Bekanntmachungen



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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 06. Juli 2007
BDR-Bundessportgericht

Mit Beschluss vom 04.07.2007 hat das Bundessportgericht gegen die Sportlerin Yvonne Kraft einen Verweis bzw. eine Verwarnung gemäß Art. 262 des Antidoping-Reglements der UCI ausgesprochen.
Die Sportlerin Yvonne Kraft wird nachträglich vom Bundesligarennen MTB in Heubach vom 06. Mai 2007, Elite Frauen, gemäß Art. 256 des Antidoping-Reglements der UCI disqualifiziert.

Der Sportlerin werden sämtliche anlässlich des Bundesligarennens MTB in Heubach vom 06. Mai 2007, Elite Frauen, errungenen Preise aberkannt. Die Sportlerin hat die errungenen Preise zurückzugeben.

Da es sich um ein Verfahren nach dem internationalen Reglement handelt, muss die UCI dieses Urteil noch ratifizieren.

gez.:
P. Barth, Vors. Bundessportgericht

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.