Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 31. Oktober 2008 BDR-Bundessportgericht
Auf Grund der positiven Analyse der A-Probe auf Ephedrin anlässlich einer Wettkampfkontrolle am 28.09.08 beim GP der Sparkasse in Herxheim und des Verzichts auf die B-Probe hat der Bund Deutscher Radfahrer gegen den aktiven Rennfahrer Bernd Fuhrmann ein Sportstrafverfahren eingeleitet.
* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.