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Amtliche Bekanntmachungen



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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 29. März 2010
Beschlüsse des BDR-Hauptausschuss vom 20. März 2010 zum Sportbetrieb

Vom BDR-Hauptausschuss wurde zum Sportbetrieb folgende Beschlüsse gefasst:

Die Sportordnung wurde um folgende Punkte ergänzt bzw. in den folgenden Ziffern geändert:

Neue Ziffer 3.5: Ordnungsstrafen durch den BDR
(1) Der für die Sportaufsicht der Veranstaltung zuständige Vize-Präsident ist berechtigt, bei Verstößen gegen Bestimmungen wie SpO, Wettkampfbestimmungen, Generalausschreibungen, Pflichtenhefte etc., gegen Veranstalter oder volljährige Sportler und Lizenzinhaber Ordnungsstrafen in Höhe von max. 500,--€ auszusprechen. Dem Bestraften wird als Rechtsmittel eine Berufung beim BSSG eingeräumt, unabhängig von der Höhe der Ordnungsstrafe. Die entsprechenden Regelungen in den Wettkampfbestimmungen des BDR bleiben unberührt.

Ergänzung Ziffer 4.2.4 (3):
(3) Wettbewerbe, die nicht in den Nationalen Terminkalender aufgenommen sind, dürfen nur landesverbandsoffen ausgeschrieben werden. Ausnahmen regeln die Wettkampfbestimmungen.

Ergänzung um die Ziffer 4.5 (3):
(3) Sportler der Nachwuchskategorien U19 und jünger dürfen an einem Tag nur an einer Radsport-Veranstaltung teilnehmen. Ausnahmen regeln die Wettkampfbestimmungen.

Neufassung/Ergänzung Sportordnung Ziffer 4.7.2:
(1)..Ein Deutsches Meistertrikot muss von dem jeweils amtierenden Deutschen Meister bei Wettbewerben in seiner Meisterschaftsdisziplin getragen werden. Das Design des Meistertrikots ist Eigentum des BDR und darf nicht verändert werden; es wird auf der Homepage des BDR bereitgestellt. Personalisierte Versionen des Meistertrikots sind der BDR-Geschäftsstelle vorab zur Genehmigung vorzulegen.
Das Tragen von Meistertrikots der UCI (Weltmeister) oder UEC (Europameister) ist in den entsprechenden UCI-Reglements geregelt.
(5) Alle ehemaligen Deutschen Meister können, solange sie in der Kategorie (z.B. U23) starten, in der sie die Meisterschaft gewonnen haben, ein Trikot tragen, bei dem die Ärmelbündchen schwarz-rot-golden abgesetzt sind.

Ergänzung um die Ziffer 6.5.4 (2):
(2) Deutsche Meisterschaften werden grundsätzlich nach dem aktuellen UCI-Reglement ausgetragen (festgelegt im UCI-Reglement Ziffer 1.2.027).
Evtl. abweichende Regelungen werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.


Die Wettkampfbestimmung Straße wurde ergänzt bzw geändert:

Ziffer 3.3.4: Erhöhung der Nenngelder für die Klassen der Erwachsenen
Die maximalen Nenngelder für Sportler der Klassen Elite, Masters, U23 und Frauen wurden von maximal 8 € auf 10 € erhöht, die Nenngelder für Mannschaften Elite / Masters / U23 / Frauen wurden von maximal 25 € auf 40 € erhöht.

Erweiterung der Ziffer 4.3 um neue Bestimmung: Blockade größerer Übersetzungen
(4) Falls bei dem verwendeten Rennrad größere Übersetzungen möglich wären, kann die maximal zulässige Übersetzung durch eine mechanische Blockade eingestellt werden. Jedoch ein einfaches Blockieren der kleineren Ritzel (größerer Übersetzungen) mittels Stellschraube ist wegen der Manipulationsgefahr nicht zulässig.
Der alte Absatz (4) wird zu (5).

Neufassung/Änderung Ziffer 5.2.2 (Vereinstrikots)
(4) Auf dem Trikot ist der Vereinsname in vollständiger oder gekürzter Form zulässig.
(7) Aufschriften der Trikots können von Rennen zu Rennen variieren, müssen aber für alle Fahrer einer Rennkategorie gleich sein.

Änderung der Ziffer 11.1 (3):
(4) Die Rennlänge in den Nachwuchsklassen darf maximal 80 % der o.g. Längen betragen, aber nicht mehr als die maximalen Renndistanzen gemäß Ziffer 7.2.
Der alte Absatz (4) wird zu (5).

Ergänzung der Ziffer 12.1 (2): Start Lizenznehmer bei Jedermann-Rennen
(2) Teilnehmen an Jedermann-Rennen kann jeder, der den Anforderungen der Ausschreibung entspricht. An Jedermann-Rennen können daher auch Lizenzinhaber Rennsport des BDR mit Ausnahme von Sportgruppen- und A/B-Fahrern teilnehmen.
Sportgruppenfahrer können zu Promotionszwecken unter Beachtung des UCI-Reglements an Jedermann-Rennen teilnehmen, sie werden nicht gewertet.
Ergänzung der WB Straße Ziffer 12.1 (8): Verbot Preisgelder bei Jedermann-Rennen
(8) Bei Jedermann-Rennen können Pokale, Ehrengaben etc. ausgegeben werden, jedoch keinerlei Preisgelder.

Die Wettkampfbestimmung für den Querfeldein-Rennsport wurden geändert

Ergänzung der Ziffer 1.4 (2): Änderung der Startberechtigung bei „Offenen Landesverbandsrennen“
• Weiterhin sind startberechtigt alle deutschen Sportgruppen-Fahrer (Lizenz mit UCI-Code GER…..)
• Sportgruppenfahrer und Sportler anderer Nationalität mit einer UCI-Lizenz eines anderen Verbandes sind demnach generell nicht startberechtigt. In Landesverbänden mit existierenden Abkommen „kleiner Grenzverkehr“ sind die ausländischen Sportler entsprechend der Abkommen startberechtigt.
Ergänzung der Ziffer 4.2 (1): Kommissärs-Kollegium
4.2 (1) Bei Rennen des Nationalen Kalenders wird der VKK (BDR-Kommissär) nicht mehr vom LV sondern von der TK Rennsport eingesetzt.


Die Wettkampfbestimmungen Bahn wurde in folgenden Punkten geändert:

Anpassung an UCI-Bestimmungen:
• 3.8.4 Startordnung Steherrennen: generell ist nun stehender Start vorgeschrieben
• 3.14 Reglement Mannschaftssprint: wurde für Wettbewerbe der Frauen angepasst
• 3.15.2 Fahrordnung Scratch wurde in einigen Punkten geändert
• Anhang D Sprinteinteilung
Sonstige inhaltliche Änderungen:
• 3.12.6 Startreihenfolge Mannschaftsverfolgung bei der DM
• Anhang B Überarbeitung der Preisschemen

Ab dem Jahr 2011 wird im Hinblick auf die neue Olympia-Disziplin eine Deutsche Meisterschaft Omnium für die die Klassen Männer, Frauen Junioren und Juniorinnen eingeführt.


Die Wettkampfbestimmungen Mountainbike wurde in folgenden Ziffern geändert:
• 2.2.5 Hinweis auf CC- oder DH-Ausrüstung
• 2.5.8 und 4.2.1 Streichung der Beschränkung auf 26 Zoll-Laufräder
• 2.7.3 4-Cross: neue Ziffer „Ergebnis“ eingefügt
• 2.7.4 4-Cross: Sicherung der Rennstrecke
• 2.9 Etappenrennen (wurde neu eingeführt);
(die bisherige Ziffern 2.9 und 2.10 wurden entsprechend nach hinten
verschoben)
• 2.10.7 Änderungen bzgl. Defektbehebung
• 3.1 Neuaufnahme der Kategorien U9, U11 und U13 sowie Inkraftsetzung
der Rahmenrichtlinie für MTB-Schüler-Wettbewerbe
• 3.2.3.1 Wechselfristen angepasst an WB Straße
• 3.3.4 (2) Erhöhung der Nenngelder für Erwachsene
- Herren, Damen, Senioren, Seniorinnen von bisher maximal 10 € auf 15 €
- Funklasse, über 18 Jahre von bisher 5 € auf 15 €
• 3.4.2 Festlegung der Renndauer im Nachwuchsbereich

Weiterhin wurde im Bereich MTB die Rahmenrichtlinie für MTB-Schüler-Wettbewerbe verabschiedet.


Die Wettkampfbestimmungen BMX wurde in folgenden Ziffern geändert:
• 4.1 neue Challenge-Klasse 17-29
• 4.2 Korrekturen beim Zusammenlegen von Klassen
• 8 (5) Verhalten bei Siegerehrungen
• 9.6 (6) anspruchsvollere Sektionen erst ab Junioren
• 9.15 (3) Abnahme von Bahnen für BL-Rennen oder DM
• 10.3 Bekleidung und Sicherheitsausrüstung
• 11.9 (11) Strafen für ein „Push Race“
• 11.10 (5) Meldung von Vorfällen durch VKK an Verband
• 11.11 (7) Punktgleichheit in Vorläufen
• Anhang B Mindestpreisgelder Senioren/Seniorinnen
• Anhang C4.1 Punktgleichheit bei Vorläufen
• Anhang D2 (3) Änderung Qualifikationskriterien DM

Weiterhin wurde für den Bereich BMX beschlossen, dass die BHV oder in Jahren ohne BHV der Hauptausschuss die „Deutsche BMX Meisterschaft“ auf Empfehlung der Fachkommission BMX vergibt.
Die Cruiserklasse Senioren III (45 Jahre und älter) wird nun gleichwertig zu den anderen Cruiser-Klassen in die offizielle „Deutsche Meister“ Klasse aufgenommen.


Im Bereich Hallenradsport wurden die Durchführungsbestimmungen Radball/Radpolo sowie das Reglement Radpolo geändert und jeweils als Version 01. April 2010 neu aufgelegt.

Weiterhin beschloss der Hauptausschuss, dass die Landesverbände im Rennsport zur Schaffung eines Antidoping-Präventionsfonds zur Finanzierung von Dopingkontrollen der Landesverbände und deren Doping-Präventionsarbeit berechtigt sind. Im Verbandsrat Herbst 2010 soll über eine evtl. BDR-weite Regelung diskutiert werden.

Die geänderten Wettkampfbestimmungen bzw. weiteren Reglements wurden auf der BDR-Homepage http://www.rad-net.de/ im Bereich Reglements bereitgestellt. Alle Änderungen sind in den Reglements entsprechend gekennzeichnet.

Beschlüsse zur Satzung und weiterer Ordnungen als pdf-Datei...

Reglements...

gez.:
Bernd Potthoff, Koordinator Reglements

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.