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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 04. September 2012 Lizenzanträge 2013 - Wiederholungsanträge auch digital abrufbar
Im Hinblick auf eine moderne Anpassung der Abwicklung des Lizenzwesens und um den Service für die Vereine und Landesverbände weiter zu erhöhen, wird der Bund Deutscher Radfahrer in Zusammenarbeit mit dem Team von rad-net für die Saison 2013 die Möglichkeit anbieten, die Lizenz-WIEDERHOLUNGSanträge selbständig mit aktuellen Daten vorausgefüllt im Internet herunterzuladen.
Die Vereine haben mit dem neuen Verfahren die Möglichkeit die Anträge selber vor Ort einzeln oder gesammelt auszudrucken, oder in digitaler Form (als PDF), zum bequemen Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck, direkt per Email an die Sportler weiterzuleiten.
Zur Datensicherheit und um später auf eigene Daten und Verwaltungsfunktionen zugreifen zu können ist hierzu ein Zugang mit Kennwort notwendig. Der Zugang ist online einfach über rad-net zu beantragen. Eine Freischaltung erfolgt dann kurzfristig. Der Zugang ist bis auf Widerruf zeitlich unbegrenzt gültig.
Die Formulare sind mit entsprechenden Eingabehilfen, Informationen und Kommentaren versehen, so dass eine problemlose Handhabung möglich ist. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben, steht Ihnen das Team von rad-net zur Verfügung.
Das bisherige Verfahren, bei dem von der Lizenzstelle des BDR die Anträge über die LVs und die Vereine an den Sportler gesendet wurden, wird zunächst parallel angeboten. Für Vereine, die bereits für 2013 nur noch über den Download-Weg die Folgeanträge erhalten möchten, kann der zentrale Druck und Versand der LizenzANTRÄGE aber auch direkt abgelöst werden. Ist dies gewünscht können die Vereine dies über ein bei rad-net zur Verfügung gestelltes Online-Formular bis zum 15.9.2012 eintragen.
Die Registrierungsformulare werden ab dem 10.9. verfügbar sein und sind bei rad-net über den Menüpunkt Regularien/Formulare Formulare abzurufen.
gez.: BDR-Geschäftsstelle, Generalsekretär Martin Wolf
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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