Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 30. Dezember 2014 Neufassung der BDR-Anti-Doping-Codes zum 01. Januar 2015
Der BDR-Anti-Doping-Code (ADC) wurde nach der Einführung der NADA-Codes 2015 neu gefasst und vom BDR-Hauptausschuss im Umlaufverfahren einstimmig verabschiedet.
Er gilt ab dem 01. Januar 2015 und ersetzt den bis zum 31. Dezember 2014 gültigen BDR-ADC Ausgabe 04/2013.
Die wichtigsten Änderungen zum bisherigen Anti-Doping-Code finden Sie auf der folgenden Seite der NADA:
* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.