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Amtliche Bekanntmachungen



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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. April 2015
Erläuterung des BHV-Beschlusses zur Werbung im Bereich MTB (WB MTB Ziffer 4.3)

In der Bundeshauptversammlung am 28. März 2015 in Schwerin wurde u.a. eine Änderung zur Werbung in der WB Mountainbike Ziffer 4.3 beschlossen.
Diese Ergänzungen der Ziffern 4.3.1 (3) und (4) treten erst zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Es gilt in 2015 daher weiterhin die Ziffer 4.3.2, die im Bereich MTB unter Beachtung der Ziffer 4.3.1 (2) keine Einschränkungen der Werbung vorsieht.

Auszug aus der WB Mountainbike 03/2015, Ziffer 4.3: Bekleidung
4.3.1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Alle Teilnehmer an MTB-Rennen müssen in Sportbekleidung am Wettkampf teilnehmen.
(2) Das Trikot muss sich ausreichend von den Trikots des Weltmeisters, des deutschen Meisters, der Nationalmannschaften sowie den Trikots der UCI-MTB-Teams sowie der nationalen MTB-Teams unterscheiden.
(3) Bei MTB Veranstaltungen des BDR- oder Landesverbandskalender dürfen nur genehmigte Trikots getragen werden.
Die Genehmigung für nationale MTB-Teams erteilt der BDR. Vereinstrikots müssen vom zuständigen Landesverband genehmigt werden (BHV 03/2015; gültig ab 01. Januar 2016)
(4) Zur Siegerehrung muss der Sportler in Sportbekleidung seines Vereins/ Teams (BHV 03/2015; gültig ab 01. Januar 2016) erscheinen
(5) Beim Down-Hill und 4-Cross müssen die Sportler/Sportlerinnen Handschuhe mit langen Fingern, Ellbogen-, Knieschützer, Brust-/Rückenpanzer und Integralhelm tragen.
Als erlaubt gelten die im Handel erhältlichen Brust-/Rückenpanzer.
4.3.2 Werbung
(1) Im MTB-Sport gibt es hinsichtlich Werbung außer den Bestimmungen aus der Ziffer 4.3.1 (2) auf der Sportkleidung für alle Alterskategorien und Leistungsklassen keine weiteren Beschränkungen.

Begründung:
Für das Jahr 2015 ist die Produktion der Trikots mit persönlicher Werbung bereits abgeschlossen. Diese Trikots können noch bis zum 31. Dezember 2015 getragen werden.

gez.:
Bernd Potthoff, Koordinator Reglements; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.