Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt/M., 30. Juni 2005 BDR-Bundessportgericht
Aufgrund der positiven Analyse der A-Probe auf Cathin anlässlich einer Wettkampfkontrolle bei der Internationalen Rheinland-Pfalz Rundfahrt am 14.05.06 und nach Verzicht auf die B-Probe hat der Bund Deutscher Radfahrer e.V. gegen den Sportler Stefan Schumacher ein Sportstrafverfahren eingeleitet.
* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.