Eine Mitgliedschaft im BDR e.V. ist
über einen Radsportverein oder direkt über den Landesverband als
Einzelverbandmitgliedschaft (nicht alle Landesverbaende) möglich. Auskunft über einen
Radsport-Verein in Ihrer Nähe oder die Einzelverbandmitgliedschaft kann Ihnen der
zuständige Landesverband
geben.
Mitgliedsbeiträge sind nicht
einheitlich. Diese setzen sich aus Grösse des Vereins, Service-Angebot (z.B. Trimmraum,
Versicherungen usw.) zusammen. Der Beitragssatz beginnt bei ca. 5,- € im Monat.
Die Lösung einer
BDR-Lizenz ist nur möglich, wenn man einem Radsportverein bzw. einem Verein mit
einer Radsportabteilung angehört.
Schließen Sie sich
aus diesem Grund einem Radsportverein in Ihrer Nähe bzw. Ihres Wohnsitzes und
Ihrer Neigungen an. Anschriften dieser Vereine kann Ihnen Ihr Radsportlandesverband
geben.
Ihr neuer Verein
beantragt mittels eines Antragsformulars die von Ihnen gewünschte Lizenz bei
dem jeweils zuständigen Landesverband. Nach ca. 3 – 4 Wochen erhält Ihr
Verein diese Lizenz zugestellt und händigt sie Ihnen aus.
Mit der einheitlichen
Lizenz können Sie an allen von BDR-Vereinen angebotenen Radsportveranstaltungen
teilnehmen (Bahn- und Straßenrennen, MTB-Rennen, Radball-, Radpolo und
Kunstradsportveranstaltungen, BMX-, Trialwettkämpfe).
An Breitensportveranstaltungen
können Sie ebenfalls teilnehmen. Eine Lizenz hierzu benötigen Sie für diesen
Bereich nicht. Für den organisierten Breitensport gibt es gesonderte
Mitgliederunterlagen. Bei Informationsbedarf erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem
Radsportverein oder Ihrem Radsportlandesverband.
Einzelmitglieder oder
Einzelfahrer können keine Lizenz lösen.
1.
Sportversicherungsvertrag
In
der Bundesrepublik Deutschland besteht im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ein
Sportversicherungs-Vertrag mit dem jeweils zuständigen Landessportbund.
Der Verein hat dabei die Möglichkeit,
über seinen Landesfachverband einem sogenannten Gruppen-Versicherungsvertrag
beizutreten. Dabei handelt es sich um ein Versicherungspaket, das der
Landessportbund mit einer Versicherungsgesellschaft speziell für die Bedürfnisse
des Sports zusammengestellt hat. In diesem Paket sind in der Regel alle
Versicherungen enthalten, die im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit benötigt
werden.
Konkret
sieht die Praxis so aus, dass der Verein durch seine Mitgliedschaft über das
bestehende Rahmenabkommen den Versicherungsschutz automatisch erhält. Da jeder
Landessportbund seine eigenen Verträge abschließt, müssen Sie sich bei Ihrem
Dachverband informieren, welche Versicherungsgesellschaft für Sie zuständig
ist und welche Bedingungen bestehen.
Da
individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen,
muss der angebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung
vertretbar und finanzierbar sein. Daher werden in der Regel folgende Grundsätze
bei der Festlegung des Versicherungsumfanges und der Versicherungsleistungen
festgeschrieben:
-
Der
Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine
oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge
ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung
stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der
Gemeinschaft gehen dürfen.
-
Die
Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein.
Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner
persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.
-
Soweit
vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der
Sportver-sicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich
nicht anderweitig erreicht werden kann. (Subsidiarität)
-
Da
es sich um eine Ausschnittsversicherung handelt, können nur Fälle
einbezogen werden, für die ein ursächlichen Zusammenhang mit einer
Vereinsbetätigung besteht. Für individuelle Aktivitäten kann die
Gruppenversicherung daher nicht greifen.
Zusammenfassend
sei festgestellt, dass die Versicherung im Rahmen des Vereinssportes nicht über
die Lizenz o. ä. geregelt ist, sondern über Ihre Mitgliedschaft in einem
Verein. Wenden Sie sich also zwecks Fragen zur Versicherung an Ihren
Landessportbund bzw. das Versicherungsbüro beim Landessportbund.
2.
Private Tretradversicherung
Im Rahmen der Sportversicherungsverträge
der Landessportbünde/-verbände besteht kein Versicherungsschutz für die
Risiken des privaten Radfahrens.
Über
eine Rahmenvereinbarung kann Mitgliedern zusätzlicher Versicherungsschutz für
die privaten Radfahrrisiken gewährt werden.
Unter privatem Radfahren im Sinne dieses
Vertrages verstehen sich Fahrten der versicherten Personen außerhalb
offiziell angesetzter Vereins- und Verbandsveranstaltungen. Versichert ist
also die sonntägliche Familienradtour, oder die Fahrt zur Arbeitsstätte
genauso, wie die sportliche Trainingsfahrt, die das Mitglied aus eigenem
Antrieb ohne offizielle Anordnung des Vereins durchführt.
Die
PTV ist eine Kombination von Unfall-, Haftpflicht- und
Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz in der PTV wird von den
Mitgliedern über den jeweiligen Landesverband mit obligatorischer Meldung
aller Mitglieder, oder über Einzelanmeldung beantragt.
Bei
Fragen zu den Details wenden Sie sich bitte an:
friedrich@huissmann.de bzw. 0911 / 92610-15