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Mitgliedschaft im BDR


Vereinsangebot / Mitgliedschaft
Wie beziehe ich eine BDR-Lizenz?
Versicherungen des Vereins und seiner Mitglieder! Sportversicherungsvertrag / priv. Tretradversicherung!

Das Vereinsangebot / Ihre Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im BDR e.V. ist über einen Radsportverein oder direkt über den Landesverband als Einzelverbandmitgliedschaft (nicht alle Landesverbaende) möglich. Auskunft über einen Radsport-Verein in Ihrer Nähe oder die Einzelverbandmitgliedschaft kann Ihnen der zuständige Landesverband geben.

Mitgliedsbeiträge sind nicht einheitlich. Diese setzen sich aus Grösse des Vereins, Service-Angebot (z.B. Trimmraum, Versicherungen usw.) zusammen. Der Beitragssatz beginnt bei ca. 5,- € im Monat.

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Radsport-Vereine für alle ein Gewinn

Wie beziehe ich eine BDR-Lizenz?

Die Lösung einer BDR-Lizenz ist nur möglich, wenn man einem Radsportverein bzw. einem Verein mit einer Radsportabteilung angehört.

Schließen Sie sich aus diesem Grund einem Radsportverein in Ihrer Nähe bzw. Ihres Wohnsitzes und Ihrer Neigungen an. Anschriften dieser Vereine kann Ihnen Ihr Radsportlandesverband geben. 

Ihr neuer Verein beantragt mittels eines Antragsformulars die von Ihnen gewünschte Lizenz bei dem jeweils zuständigen Landesverband. Nach ca. 3 – 4 Wochen erhält Ihr Verein diese Lizenz zugestellt und händigt sie Ihnen aus.

Mit der einheitlichen Lizenz können Sie an allen von BDR-Vereinen angebotenen Radsportveranstaltungen teilnehmen (Bahn- und Straßenrennen, MTB-Rennen, Radball-, Radpolo und Kunstradsportveranstaltungen, BMX-, Trialwettkämpfe).

An Breitensportveranstaltungen können Sie ebenfalls teilnehmen. Eine Lizenz hierzu benötigen Sie für diesen Bereich nicht. Für den organisierten Breitensport gibt es gesonderte Mitgliederunterlagen. Bei Informationsbedarf erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Radsportverein oder Ihrem Radsportlandesverband.

Einzelmitglieder oder Einzelfahrer können keine Lizenz lösen.

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Versicherungen des Vereins und seiner Mitglieder!

1. Sportversicherungsvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ein Sportversicherungs-Vertrag mit dem jeweils zuständigen Landessportbund.

Der Verein hat dabei die Möglichkeit, über seinen Landesfachverband einem sogenannten Gruppen-Versicherungsvertrag beizutreten. Dabei handelt es sich um ein Versicherungspaket, das der Landessportbund mit einer Versicherungsgesellschaft speziell für die Bedürfnisse des Sports zusammengestellt hat. In diesem Paket sind in der Regel alle Versicherungen enthalten, die im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit benötigt werden.

Konkret sieht die Praxis so aus, dass der Verein durch seine Mitgliedschaft über das bestehende Rahmenabkommen den Versicherungsschutz automatisch erhält. Da jeder Landessportbund seine eigenen Verträge abschließt, müssen Sie sich bei Ihrem Dachverband informieren, welche Versicherungsgesellschaft für Sie zuständig ist und welche Bedingungen bestehen.

Da individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen, muss der angebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar sein. Daher werden in der Regel folgende Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfanges und der Versicherungsleistungen festgeschrieben:

  • Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

  • Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.

  • Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportver-sicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann. (Subsidiarität)

  • Da es sich um eine Ausschnittsversicherung handelt, können nur Fälle einbezogen werden, für die ein ursächlichen Zusammenhang mit einer Vereinsbetätigung besteht. Für individuelle Aktivitäten kann die Gruppenversicherung daher nicht greifen.

Zusammenfassend sei festgestellt, dass die Versicherung im Rahmen des Vereinssportes nicht über die Lizenz o. ä. geregelt ist, sondern über Ihre Mitgliedschaft in einem Verein. Wenden Sie sich also zwecks Fragen zur Versicherung an Ihren Landessportbund bzw. das Versicherungsbüro beim Landessportbund.

2. Private Tretradversicherung

Im Rahmen der Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände besteht kein Versicherungsschutz für die Risiken des privaten Radfahrens.

Über eine Rahmenvereinbarung kann Mitgliedern zusätzlicher Versicherungsschutz für die privaten Radfahrrisiken gewährt werden.

Unter privatem Radfahren im Sinne dieses Vertrages verstehen sich Fahrten der versicherten Personen außerhalb offiziell angesetzter Vereins- und Verbandsveranstaltungen. Versichert ist also die sonntägliche Familienradtour, oder die Fahrt zur Arbeitsstätte genauso, wie die sportliche Trainingsfahrt, die das Mitglied aus eigenem Antrieb ohne offizielle Anordnung des Vereins durchführt.

Die PTV ist eine Kombination von Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz in der PTV wird von den Mitgliedern über den jeweiligen Landesverband mit obligatorischer Meldung aller Mitglieder, oder über Einzelanmeldung beantragt.

Bei Fragen zu den Details wenden Sie sich bitte an:
friedrich@huissmann.de bzw. 0911 / 92610-15

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