Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen
Genehmigung, diese ist gültig bis zum 15.10.2013.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März
2013 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden.
Die Anträge müssen enthalten: - Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift und Lizenz-Nummer
(Die Sportlichen Leiter müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben. Sie
können nicht gleichzeitig
Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des
Teamleiters)
- Bankdaten
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, Konto: 510067700 BLZ: 50080000 mit der
Angabe: RG-Meldegebühr 2013, Name RG
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen
vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.
Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie
umfassen: - Männer Elite/U23
- U23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
Evtl. andere Zusammensetzungen werden per Antrag durch die Kommission
Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
* Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U
23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner
Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung
von Sportlern zur RG ist am 30.06.2013 möglich.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt
werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren
Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in
Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Ein Verein darf
seine Aktiven in einer Altersklasse nur für eine Renngemeinschaft abstellen.
Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport
geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die
Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen
bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich
unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Alterklasse für eine
Renngemeinschaft verwendet werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen
Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- €
erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr,
ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein
Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Strasse dürfen als solche nur bei Straßenrennen
starten.
Die Zusammensetzungen der Renngemeinschaften kann über die Seite
"Teamportraits" nachgesehen werden.
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