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Renngemeinschaften 2013


Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese ist gültig bis zum 15.10.2013.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2013 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:
- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift und Lizenz-Nummer
(Die Sportlichen Leiter müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben. Sie können nicht gleichzeitig
Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, Konto: 510067700 BLZ: 50080000 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2013, Name RG

-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.


Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- U23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden per Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

* Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2013 möglich.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Ein Verein darf seine Aktiven in einer Altersklasse nur für eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Alterklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Strasse dürfen als solche nur bei Straßenrennen starten.

Die Zusammensetzungen der Renngemeinschaften kann über die Seite "Teamportraits" nachgesehen werden.

Teamzusammensetzungen...  

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