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 Gelten für Rennradfahrer andere Verkehrsregeln?
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Autor Gelten für Rennradfahrer andere Verkehrsregeln?
fraulummer



Registriert am:
10.08.2003

Nachrichten : 3

OFF-Line

 Geschrieben 10.08.2003 um 23:55   
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und fang direkt mal gut an mit meiner dummen Frage.

Zur näheren Erklärung:
Ich bin lediglich ein Freizeitradler; daher habe ich mich nicht weitergehend mit Ausnahme-Verkehrsregeln für Rennradfahrer befasst (falls es diese überhaupt gibt).
Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, ärgere ich mich, genauso wie jeder andere wahrscheinlich auch, über rücksichtlose Autofahrer, die auf Radwegen parken, Feldwege benutzen, die ausdrücklich nur für landw. Verkehr und Radfahrer freigegeben sind und die an den unmöglichsten Stellen ohne den nötigen Sicherheitsabstand überholen.
Sicherlich Situationen, die allen bekannt sind.

Aber genauso ärgere ich mich als Autofahrer, wenn Fahrradfahrer die Radwege auf beiden Seiten der Straße ignorieren und auf der Fahrbahn fahren. Vornehmlich sind das Rennradfahrer.
Fast täglich passiert es auf einer dicht begrünten Landstraße, auf der 100 km/h erlaubt sind, daß kurz hinter einer Kurve ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt und ich nahezu eine Vollbremsung hinlegen muß, die nicht nur mich, sondern auch den Radfahrer, den nachfolgenden und den entgegenkommenden Verkehr gefährdet.

Links und rechts neben der Fahrbahn, abgetrennt durch einen schönen Grünstreifen befindet sich ein asphaltierter Radweg.

Nicht verwunderlich also, wenn ich mich über das Verhalten des Radfahrers ärgere und das auch mal durch Hupen zum Ausdruck bringe. Statt eines entschuldigenden Winkens erntet man aber in der Regel nur wildes Fäusteschwingen und kann im Rückspiegel verfolgen, wie einem offensichtlich die schlimmsten Flüche hinterhergerufen werden.

Ein Verhalten, das ich an der Stelle des Radfahrers nur zeigen würde, wenn ich mich im Recht fühlte.

Daher meine Frage, ob für Rennradfahrer andere Regeln gelten als für "normale" Radfahrer?

Gruß
Simone

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sturzflug



Registriert am:
11.08.2003

Nachrichten : 50

OFF-Line

 Geschrieben 11.08.2003 um 08:17   
Fast täglich passiert es auf einer dicht begrünten Landstraße, auf der 100 km/h erlaubt sind, daß kurz hinter einer Kurve ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt und ich nahezu eine Vollbremsung hinlegen muß.

1. Dann darfst Du nicht so schnell in die (offensichtlich unübersichtliche) Kurve hineinfahren, es könnte ja auch ein Traktor hinter der Kurve fahren.
2. Wenn die Straße dicht begrünt ist, dann kann man als Radfahrer von einer 75%-90%-Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass man von einen abbiegender Autofahrer am Radweg übersehen wird. Insofern ist es SICHERER, solche Radwege zu meiden.



Links und rechts neben der Fahrbahn, abgetrennt durch einen schönen Grünstreifen befindet sich ein asphaltierter Radweg.

Wenn er benutzungspflichtig ausgeschildert ist, dann muss auch ein Rennradfahrer darauf fahren. Ausnahmen von der Benutzungspflicht gibt es viele. (Zustand des Radweges, Andere Vorfahrtregelung am Radweg bei Einmündungen als die daneben verlaufende Straße, kein Räumdienst im Winter, ...)


Nicht verwunderlich also, wenn ich mich über das Verhalten des Radfahrers ärgere und das auch mal durch Hupen zum Ausdruck bringe

Hupen darfts du laut StVO nur bei Gefahr oder um das Überholen anzukündigen. Das verkehrserzieherische Hupen hier ist eine Ordnungswidrikeit.


Übrigens:
Die Unfallzahlen auf Radwegen sind für Radfahrer ganauso hoch wie auf Straßen ohne Radweg. Ist der Radweg auf der linken Seite der Starße, dann ist das Unfallrisiko für den Radfahrer 12 mal höher.
Viele Radwege sind immer noch als Radwege ausgeschildert, obwohl sie NICHT den Vorgaben für Radwege der StVO entsprechen.


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fraulummer



Registriert am:
10.08.2003

Nachrichten : 3

OFF-Line

 Geschrieben 11.08.2003 um 22:27   
Na, da bedanke ich mich doch für diese überaus freundliche Auskunft mit dem erhobenen Zeigefinger, Herr Sturzflug (Nomen est Omen?).
Mein Bild vom rechthaberischen, uneinsichtigen Rennradfahrer, der der Meinung ist, alle müssen Rücksicht auf ihn und er muß Rücksicht auf niemanden nehmen, hat sich dank Deiner arroganten Art zu antworten nicht wirklich in Luft aufgelöst.

Was den Zustand der Fahrradwege angeht, kann man in unserem Kreis nicht meckern; und selbst wenn sie gotterbärmlich wären: Ich komme auch nicht auf die Idee die Stoßdämpfer meines Wagens und meine Bandscheiben zu schonen indem ich statt der holprigen Straße den schönen, breiten Radweg nehme.

Zum Hupen: Ich hupe GELEGENTLICH in dem Moment, in dem ich zum Überholen ansetze; dementsprechend begehe ich rein rechtlich dann wohl keine Ordnungswidrigkeit, weil ich ja mein Überholen ankündige. Aus welchem Grund ich hupe, kann derjenige, den ich da überhole aber nicht wissen, weil man ja bekanntlich hinten keine Augen hat. Aber vielleicht können Rennradfahrer ja Gedanken lesen

Trotzdem vielen Dank für die Rechtsbelehrung.

Ich habe lediglich eine simple Frage gestellt, diese freundlich formuliert und ein Beispiel geschildert, weil mich das Thema wirklich interessiert; nicht weil ich auf Konfrontationskurs gehen wollte.

Die Art der Antwort zeigt mir aber deutlich, daß das vergebene Mühe war. Ich werde mir trotzdem kein Beispiel an denen nehmen, die Radfahrer ohne den nötigen Sicherheitsabstand überholen oder im Vorbeifahren die Scheibenwischwaschanlage einschalten.

So, und nun lösche ich dieses Forum wieder aus meinen Bookmarks und wünsche denen, die so sind wie Du, das was sie verdienen

So long...

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Radelmonster



Registriert am:
12.08.2003

Nachrichten : 5

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 Geschrieben 12.08.2003 um 22:21   
Hallo zusammen und erst einmal ein großes Kompliment an den Seitenbetreiber - wirklich gelungen!

Da ist mir doch gleich zu Beginn meines Daseins hier, dieser Thread nicht ganz so positiv aufgefallen, wie die Seite an sich ....

fraulummer hat doch hier ganz höflich angefragt und ehrliches Interesse bekundet und wird meiner Meinung nach doch sehr abgefertigt "dann darfst Du nicht So schnell in eine Kurve fahren" oder "verkehrserzieherisches Hupen" sind sicher nicht die richtige Reaktion auf eine ordentlich und mit Interesse gestellte Frage auch wenn der Inhalt der Antwort fachlich richtig sein mag.

Auf die Frage, ob speziell für Rennradfahrer Ausnahmeregelungen herrschen, habe ich jetzt keine wirkliche Antwort gefunden und dabei die Frage von fraulummer nicht provokativ aufgefasst.

Interessieren tut´s mich aber auch, da ich zwar im Radsport an sich nicht unbewandert bin (gehöre aber eher zu der Mountain-Bike-Pistensau-Fraktion) aber mich im Rennradbereich auch nicht auskenne.

Grüße
Yvonne

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sturzflug



Registriert am:
11.08.2003

Nachrichten : 50

OFF-Line

 Geschrieben 13.08.2003 um 09:29   
Nicht verwunderlich also, wenn ich mich über das Verhalten des Radfahrers ärgere und das auch mal durch Hupen zum Ausdruck bringe

Wenn das nicht verkehrserzieherisch gemeint ist, was dann???


Mein Bild vom rechthaberischen, uneinsichtigen Rennradfahrer, der der Meinung ist, alle müssen Rücksicht auf ihn und er muß Rücksicht auf niemanden nehmen, hat sich dank Deiner arroganten Art zu antworten nicht wirklich in Luft aufgelöst.

Ich bin schon 3 mal auf Radwegen trotz Vorfahrt von Autofahrern umgefahren worden (Hand gebrochen, Rad totalschaden etc.) Und das, obwohl ich nur auf Radwegen fahre, die befahrbar erscheinen. Meine Vollbremsungen, die ich im Stadtverkehr mit einen normalen Rad am Radweg machen muss zähle ich gar nicht mehr. Was ist daran rücksichtslos?


Was den Zustand der Fahrradwege angeht, kann man in unserem Kreis nicht meckern; und selbst wenn sie gotterbärmlich wären: Ich komme auch nicht auf die Idee die Stoßdämpfer meines Wagens und meine Bandscheiben zu schonen indem ich statt der holprigen Straße den schönen, breiten Radweg nehme.

Es geht bei der Beurteilung von Radwegen nicht nur um den Zustand der Oberfläche, sondern auch um die teilweise Lebensgefährliche Verkehrsführung der Radwege. Das kann man NUR aus der Radperspektive beurteilen, nicht als Autofahrer neben dem Radweg.




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Radelmonster



Registriert am:
12.08.2003

Nachrichten : 5

OFF-Line

 Geschrieben 13.08.2003 um 11:43   
*sich irgendwie ignoriert fühlt*

....hätte gerne eine Antwort....und stells nochmal rein:

Auf die Frage, ob speziell für Rennradfahrer Ausnahmeregelungen herrschen, habe ich jetzt keine wirkliche Antwort gefunden und dabei die Frage von fraulummer nicht provokativ aufgefasst.

Interessieren tut´s mich aber auch, da ich zwar im Radsport an sich nicht unbewandert bin (gehöre aber eher zu der Mountain-Bike-Pistensau-Fraktion) aber mich im Rennradbereich auch nicht auskenne.

....und bedanke mich schonmal....

Yvonne

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Radelmonster



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Nachrichten : 5

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 Geschrieben 13.08.2003 um 13:04   
lies mal in der Sportordnung des BDR (siehe Hauptmenü) nach, wenn's um Regeln geht im Straßenrennsport. Ansonsten gibt's ein paar Sonderegelungen in der StVO, die gibt's auch im Internet, hier im Forum werden doch meist mehr oder weniger subjektive Meinungen aus eigenem Radfahreralltag wiedergegeben.

...na, das muss man nu erstmal wissen. Treibe mich ja auch noch in anderen "Sport-Foren" rum und da werden spezielle "Regeln" auch mal gerne kurz und bündig erläutert.

Werde mich dann bei Gelegenheit aber mal durch den Internet-Wust wühlen.

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sturzflug



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 Geschrieben 13.08.2003 um 13:40   
Kurz:
1. Die StVO (in deutschland) unterscheidet nicht zwischen Rennradfahrer und Normalradfahrer (in Österreich schon).

2. In NRW gelten ausnahmeregelungen für Lizenzierte Rennradfahrer. Diese beziehen sich auf Licht und Rückstrahler.

3. Wenn auf meinen Grabstein steht, er war im Recht, fuhr aber auf dem Radweg, dann nutzt mir das nichts mehr.

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Radelmonster



Registriert am:
12.08.2003

Nachrichten : 5

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 Geschrieben 14.08.2003 um 09:17   
Quote:

On 2003-08-13 13:40, sturzflug wrote:
Kurz:
1. Die StVO (in deutschland) unterscheidet nicht zwischen Rennradfahrer und Normalradfahrer (in Österreich schon).

2. In NRW gelten ausnahmeregelungen für Lizenzierte Rennradfahrer. Diese beziehen sich auf Licht und Rückstrahler.

3. Wenn auf meinen Grabstein steht, er war im Recht, fuhr aber auf dem Radweg, dann nutzt mir das nichts mehr.



Danke zu 1) und zu 2) aber musste man (Du) bei Punkt 3) wieder im Ansatz "ausfallend" oder angreifend werden? Ich bin froh, dass es das in anderen Foren wo ich mich gerne aufhalte so in der Form nicht wirklich gibt...

Gruß
Yvonne

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sturzflug



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11.08.2003

Nachrichten : 50

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 Geschrieben 14.08.2003 um 09:33   
Ich Frage mich schon, welche Laus Dir über die Leber gelaufe´n ist, dass Du das 3. Posting als ausfallend bezeichnest.
Leider habe ich die Röntgenbilder meiner Knochenbrüche nicht als Datei, sonst würde ich sie Dir gerne schicken. Radwege sind leider bauartbedingt eine massive Gefährdung des Radfahrers und tragen nicht zur Sicherheit des Radfahrers bei.

Wenn Du solche Argumente als ausfallend empfindest, dann kann ich Dir leider nicht helfen

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