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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 24. Februar 2023
Ordentliche Jugend-Hauptversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband Hamburg e.V.

Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband Hamburg e.V.

Gemäß § 5 der Jugendordnung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die Jugendversammlung einberufen. Stimmberechtigt in der JHV sind nach § 5 Abs. 2 alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der JV, das 18te Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie mindestens 7 Jahre alt sind. Zusätzlich ist jeweils 1 Vereinsdelegierter stimmberechtigt. Jeder Delegierte kann nur eine Stimme haben. Stimmen sind nicht übertragbar.

Datum: Montag, den 20. März 2023
Tagungsort: Online
Beginn 19:00 Uhr

Tagesordnung:

Begrüßung und Eröffnung
1. Wahl Protokollführer/in und Wahlleiter
2. Feststellung der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bericht des Jugendleiters
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Entlastung des Jugendvorstand
7. Beratung und Abstimmung über vorliegende Anträge
8. Wahl des Vorsitzenden der HRJ
9. Budgetplanung 2023
10. Verschiedenes

Anträge für die Jugendversammlung müssen schriftlich bis zum 06.03.2023 in der Geschäftsstelle des RVH, Bachstraße 54, 22083 Hamburg, vorliegen. Eine Einsendung ist auch per Mail an geschaeftsstelle@radsport-hh.de möglich.

Da die Veranstaltung online stattfindet, ist ein Mikrofon erforderlich, um sich zu beteiligen. Gewünscht ist außerdem eine Kamera. Abstimmungen werden online durchgeführt und sind auf eine Stimme pro Gerät beschränkt.

Teilnehmer müssen sich bis zum 13. März per Mail bei Hauke.Schwarm@radsport-hh.de anmelden und werden den Link zu Anmeldung am 17. März erhalten.

Die Vereine sind aufgefordert mit der Anmeldung einen Jahresbericht einzureichen.

gez.:
Hauke Schwarm /Vorsitzender Hamburger Radsportjugend

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.