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Veröffentlicht am
16.04.2020 17:18:55

BDR erwartet individuelle Bewertung von Wettbewerben - «Veranstaltungen nicht voreilig absagen»

Frankfurt (rad-net) - Das Präsidium des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat sich per Videokonferenz über die gestern von der Bundesregierung und den Bundesländern gefassten Beschlüssen hinsichtlich der Beschränkungen des öffentlichen Lebens befasst. Besonders intensiv wurde die die Maßnahme zum Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August diskutiert. Der Dachverband erwartet eine differenzierte Bewertung von Veranstaltungen.

«Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle. Deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt» heißt es in der Erklärung der Bundesregierung. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen demnach von den Länder getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen und eben auch Sportveranstaltungen. Diese Einschränkung trage aber effektiv zur Eindämmung des Coronavirus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten möchte der BDR eine Bewertung mit den Verantwortlichen in Ländern und Kommunen, die differenziert und zielgerichtet sein soll, erreichen.

Präsident Rudolf Scharping erklärt: «Wir gehen davon aus, dass viele unserer Radsportveranstaltungen nicht unter diesen Punkt fallen. Deshalb werden wir unseren Vereinen und Ausrichtern empfehlen, ihre Veranstaltungen nicht voreilig abzusagen, sondern sich zunächst mit den örtlichen Behörden und den zuständigen Bundesländern zu verständigen, ob eine geplante Veranstaltung als Großveranstaltung bewertet wird. Da wir im Radsport viele verschiedene Wettkampfformen haben, die zwar teilwiese in der Halle, aber vorwiegend im Freien durchgeführt werden, gehen wir auch davon aus, dass es dazu differenzierte epidemiologische Bewertungen gibt. Auch die Risikobewertung in den Landkreisen wird sicher unterschiedlich auf die Frage einer Durchführung Einfluss haben. Wir stehen unseren Ausrichtern, aber auch den politischen Entscheidungsträgern, gerne beratend zu Seite.»

Und BDR-Generalsekretär Martin Wolf ergänzt: «Eine Veranstaltung in einer ausverkauften Halle mit 800 Besuchern ist sicher anders zu bewerten als beispielsweise eine Nachwuchsmeisterschaft auf der Straße oder im MTB mit 1500 Zuschauern, die sich aber im Freien auf einem drei bis vier Kilometer langen Rundkurs verteilen. Wir haben den DOSB bereits gebeten, hier auf die Politik zuzugehen und auf eine individuelle Bewertung zu drängen. Generell sollten sich Veranstalter aus unserer Sicht in dieser Ausnahmesituation für die Planungen einen Termin so setzen, dass für sie sowohl eine Durchführung, aber gegebenenfalls auch noch eine Absage umsetzbar und vertretbar ist.»

Der BDR hat die Bekämpfung der Corona-Pandemie von Beginn an sehr ernst genommen und war einer der ersten Spitzensportverbände, der bereits am 8. März alle Lehrgänge und Wettkämpfe eingestellt hat und seine Sportler aus den verschiedensten Trainingslagern zurückgeholt hat. Die Gesundheit seiner Athleten stehe beim BDR über allem.

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