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Veröffentlicht am
10.06.2021 09:05:51

Van Aert zu 662.000 Euro Schadensersatz wegen Vertragsbruch verurteilt

Wout van Aert soll 662.000 Euro Schadensersatz an seine ehemalige Mannschaft zahlen. Foto: Archiv/Dirk Waem/BELGA
Wout van Aert soll 662.000 Euro Schadensersatz an seine ehemalige Mannschaft zahlen. Foto: Archiv/Dirk Waem/BELGA

Herentals (rad-net) - Der belgische Profi Wout Van Aert ist nach dem Vertragsbruch mit seiner früheren Mannschaft, geführt von Sniper Cycling, zu einem Schadensersatz von 662.000 Euro verurteilt worden. Ein Berufungsgericht überstimmte am Mittwoch ein vorheriges Urteil des Arbeitsgerichtes, woraufhin Van Aert bereits Berufung ankündigte.

Der Fall um Van Aert reicht zum 17. September 2018 zurück, als der Fahrer sein damaliges Team Veranda's Willems-Crelan vor Vertragsschluss verließ. Der 26-Jährige hatte damals noch mehr als ein Jahr Vertrag mit der Mannschaft, trat jedoch bei Cylclo-Cross-Rennen als unabhängiger Fahrer an, bevor er 2019 schließlich zu Jumbo-Visma wechselte.

Teamchef Nick Nuyens sah in dem Verhalten Van Aerts damals einen Vertragsbruch und verklagte den Profi auf 1,2 Millionen Euro Schadensersatz. In einem ersten Verfahren vor dem Arbeitsgericht erhielt Van Aert im September 2019 zunächst den Zuspruch der Richter, nachdem er für die Vertragsauflösung «dringende Gründe» dargelegt hatte. Der Fahrer erklärte damals, dass Nuyens den damaligen Trainer Niels Albert dazu gezwungen haben soll, ein belastendes Statement gegen ihn zu unterschreiben, als das Arbeitsverhältnis in die Brüche ging.

Nuyens ging nach dem Urteil damals in Berufung, sodass der Fall nun erneut vor dem Berufungsgericht aufgerollt wurde. Hier entschieden die Richter heute, dass Van Aert seiner alten Mannschaft 662.000 Euro Schadensersatz schulde, die 1,2 Millionen, die Nuyens hingegen forderte, jedoch zu hoch angesetzt seien.

«Die Auslegung des Gerichts weicht um 180 Grad vom Urteil des Arbeitsgerichts ab», erklärte Van Aerts Anwalt, Walter van Steenbrugge, im Gespräch mit «Het Laatste Nieuws». «Es ist für uns nicht schön zu sehen, dass die für uns sehr günstige und sehr deutlich zu Papier gebrachte Position des Arbeitsgerichts in Mechelen nun komplett ausgehebelt wird.»

Van Aert hat nun vorgeschlagen, den Fall vor den Kassationshof zu bringen. Dort würden keine Argumente der beiden Seiten mehr geprüft, sondern lediglich, ob das bisherige Verfahren gegen den Fahrer rechtsgültig verlaufen ist. «Wout hat mich gebeten, die Aussichten auf ein Kassationsverfahren zu untersuchen», erklärte Van Steenbrugge weiter. «Dieser Rechtsbehelf ist noch offen, und ich erwarte, dass die Kassation schlussendlich das letzte Wort in dieser Sache haben wird.»