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Veröffentlicht am
08.12.2022 13:10:49

Frauenradsport: 2023 Erhöhung des Mindestlohns und größere Teams

Aigle (rad-net) - Zur Saison 2023 treten im internationalen Radsport einige Regeländerungen in Kraft. So wird im Frauenradsport neben der Erhöhung des WorldTour-Mindestlohnes auch ein Mindestlohn für Neoprofis eingeführt. Außerdem werden die Teamgrößen angepasst und Development-Teams eingeführt.

Das Mindestgehalt für WorldTour-Fahrerinnen steigt im kommenden Jahr von 27.500 Euro auf 32.102 Euro. 2024 sollen es 35.000 Euro sein, 2025 steigt Betrag noch einmal auf 38.000 Euro. Der Weltradsportverband UCI will den Mindestlohn langfristig dem der Männer angleichen. Continental-Frauenteams sind weiterhin nicht verpflichtet, ihren Fahrerinnen ein Mindestgehalt zu zahlen.

Ferner wird es bei den Frauen nun auch offiziell Neoprofis geben. Um als solche eingestuft zu werden, muss eine Fahrerin im Jahr ihres Vertragsbeginns unter 23 Jahre alt sein. Die Fahrerinnen, die beispielsweise am 1. Januar 2023 Profi werden, behalten ihren Status als Neo-Pro bis Ende 2024. Wenn jemand nach dem 1. Juni 2023 Profi wird, bleibt der Status bis Ende 2025 erhalten. Der Mindestlohn für Neo-Profis beträgt ab kommender Saison 26.849 Euro, 2024 29.270 Euro und 2025 31.768 Euro.

Neo-Profis bieten Teams zudem die Möglichkeit, ihre Mannschaft zu erweitern. Im Moment darf ein Team aus maximal 20 Fahrerinnen bestehen, ab der kommenden Saison darf der der Kader um Neo-Profis erweitert werden.

Dies kann wichtig sein, da die Teilnahme an WorldTour-Wettkämpfen in den kommenden Jahre für die Teams verpflichtend wird. Darüber hinaus müssen die Mannschaften künftig bei mehrtägigen Rennen mit sechs Fahrerinen und bei mehr Etappen mit sieben Fahrerinnen starten. Bei allen Wettbewerben dürfen Teams ab 2023 auch zwei statt einem Begleitfahrzeug im Rennen haben.

Ab kommender Saison können WorldTour-Teams auch offiziell Development-Teams gründen. Die Finanzangelegenheiten müssen dann von derselben Stelle bearbeitet werden, und die Bekleidung sowie Namen müssen eine «gemeinsame Identität» aufweisen. Die beiden Mannschaften können dann untereinander eine begrenzte Anzahl von Fahrerinnen austauschen, die gemeinsam als ein Team bei einem Rennen starten.