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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
hamburg, 15. Januar 2018
Ausbildung Kommissär/-in - Einladung und Anmeldung zum Ausbildungslehrgang

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. führt einen eintägigen Ausbildungslehrgang zur/m Kommissär/-in durch.

Tag: Samstag den 17.02. 2018
Zeit: 9.30 bis ca. 18.00 Uhr
Ort: in den Räumen von KFA Bauplanung GmbH, Stormsweg 3, 22085 Hamburg

Die Ausbildung zum Kommissär berechtigt zur Mitarbeit in einem Kommissärskollegiums.

Der Lehrgang wird durchgeführt von den Kommissären Susann Kapser und Frederik Meyn.

Im Lehrgang werden Aufgaben und Funktion des KK, allgemeine Arbeitsmethoden (Rennprotokolle, Ergebniserstellung) sowie Grundkenntnisse im Reglement behandelt. Dieser Lehrgang bildet den Einstieg in die Kommissärslaufbahn (LV-Kommissär, BDR-Kommissär usw.).

Voraussetzung für die Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Zugehörigkeit zu einem Radsportverein /-abteilung

Für den Lehrgang wird benötigt:
*Schreibzeug
*Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer Ausgabe (aktuelle Ausgabe)
*Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Querfeldein, MTB in jeweils aktueller Ausgabe (auf der Seite des BDR unter www.rad-net.de „Regularien/Formulare“ herunterzuladen)
*Es genügt, die SpO und WB elektronisch bereitzuhalten (Tablet, Laptop etc.).

Hinweise:
* Die Teilnahme ist wegen der Raumkapazität auf 12 Personen beschränkt.
*Die verbindliche Zusage zur Teilnahme des Lehrganges erfolgt nach Eingang der Meldung.
* Im Seminarraum stehen Kaltgetränke und Kaffee zur Verfügung.
*Der Kostenbeitrag beträgt 10,00 € pro Person.
*Angehörige anderer LV können im Rahmen freier Kapazitäten an dem Lehrgang teilnehmen. Für diese fällt eine Eigenbeteiligung von 15 € an.
Bitte in eigener Verantwortlichkeit klären, ob der LV den Lehrgang anerkennt.

Anmeldung zum Lehrgang

bis 10.02.2018

per E-Mail an harald.lerche@radsport-hh.de

In der Anmeldung bitte folgende Daten angeben:
Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Verein

gez.:
Heinz-Harald Lerche Geschäftsstelle

Kategorie: verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.