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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Januar 2018
Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2018

Hinweis: zu dieser Amtlichen gab es am 26.1. eine Ergänzung!
Zur Ergänzung

Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2018 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2018 bei der
BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben.

(a) per Mail:info@bdr-online.org
(b) per Post an: Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Referat Leistungssport
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/Main

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular nat. MTB Teams 2018 (word-Datei)

(Das Anmeldeformular 2018 kann auch bei rad-net.de über "Regularien/ Formulare", "Formulare/Downloads" heruntergeladen werden.)

Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams

2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.

3. Sportler: Name, UCI-ID, Lizenz-Nummer und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung (in deutscher Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins*
*Fahrermeldung: Ein nat. MTB-Team darf grundsätzlich Sportler aller Kategorien und Disziplinen umfassen: Männer Elite/U 23 - Frauen Elite/U 23 - Junioren U19 - Juniorinnen U19 - Jugend U17 - weibl. Jugend U17 - Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden. Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.

5. Gebühr: Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr. Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,00 Euro inkl. 7 % MwSt. Bankverbindung:
- Commerzbank AG Frankfurt/Main
- KtoNr.: 5100 677 00 BLZ: 500 800 00
- Swift-Bic.: DRESDEFFXXX, IBAN: DE24500800000510067700
- mit der Angabe: Meldegebühr nat. MTB-Team 2018, Name des Teams
- bitte die Bankdaten mit angeben

6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

• Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl von 20 Aktiven möglich. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2018 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2018 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2018 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
• Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
• Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommission Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die Anzahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschreiten.
• Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
• Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
• Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
• Mitglieder eines nat. MTB Teams können in dem Teamtrikot an Wettkämpfen auf der Straße teilnehmen, jedoch nicht an Crossrennen.

NEU:
• Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
• Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
• Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
• Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
• Auf Anfrage kann eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
• Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz beantragen

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport Patrick Moster, Leistungssportdirektor Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB Ingo Sven Linke, Technische Kommission Dieter Pfänder, Beauftragter MTB XCO

Kategorie: Mountainbike


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.