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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 03. November 2017
Ausbildung zum Kommissär

Der Bayerische Radsportverband e.V. beabsichtigt, einen eintägigen Ausbildungslehrgang zur/m Kommissär/-in anzubieten.
Die Ausbildung zum Kommissär berechtigt zur Mitarbeit in einem Kommissärskollegiums.
Im Lehrgang werden Aufgaben und Funktion des KK, allgemeine Arbeitsmethoden (Rennprotokolle, Ergebniserstellung) sowie Grundkenntnisse im Reglement behandelt.
Dieser Lehrgang bildet den Einstieg in die Kommissärslaufbahn (LV-Kommissär, BRD-Kommissär usw.).

Mit dieser Bekanntmachung soll zunächst der Bedarf abgefragt werden. Bei einer entsprechenden Anzahl an Interessenten wird ein Lehrgang ausgeschrieben werden. Ort und Termin können dann in begrenztem Umfang abgestimmt werden.

Voraussetzung für die Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Zugehörigkeit zu einem Radsportverein /-abteilung
Besondere Vorkenntnisse im Reglement werden nicht erwartet.

Interessenten wenden sich bitte
bis 10.12.2017 per E-Mail
an martin.utz@brv-ev.de unter Angabe von Name und Verein.

gez.:
Martin Utz, Kommissär Rennsport (kommissarisch)

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.