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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
Augsburg, 06. Februar 2017
46. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes

Einladung zum 46. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes.

Tag 11. März 2017
Zeit: 9:30 Uhr
Ort: Landgasthof Euringer, Dorfstraße 23, 92339 Beilngries-Paulushofen

§ 10 der Satzung des Bay. Radsportverbandes vom 24.02.2013

Tagesordnung (GesO § 4 Abs. 1)

1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Genehmigung der Tagesordnung und Ernennung von drei Stimmzählern für den Verbandstag
4. Grußworte
5. Berichte (GesO § 5)
- a Präsident
1. Vizepräsident (Referent für Öffentlichkeitsarbeit)
2. Vizepräsident (Referent für Rennsport)
3. Vizepräsident (Referent für Breitensport)
4. Vizepräsident (Referent für Hallensport)
5. Vizepräsident (Referent für Wirtschaft, Finanzen und Marketing)
6. Verbandsjugendleiter
7. Revisor
6. Aussprache über die Berichte
7. Feststellen der Stimmberechtigten (§ 10 Absatz 2 u. §10 Absatz 13 a-c)
8. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2016
9. Entlastung des Präsidiums (§ 10 Absatz 4,e)
10. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2017
11. Ehrungen
12. Behandlung eingereichter Anträge
13. Wahlen (§10 Absatz 13)
a. Fachwart Bahn
b. Fachwart Radwanderfahren
c. Fachwart Kommunikation und Medien
d. Kommissär - Obmann Radball/Radpolo
e. Kommissär - Obmann Trial
f. Kommissär - Obmann BMX
g. Kommissär - Obmann MTB
h. 2. Revisor
i. Fachwart Sportentwicklung
14. Verschiedenes
15. Abschluss des Verbandstages

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirke ihre Delegierten gemäß § 10 Absatz 12 c namentlich zu benennen haben. Zur Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten haben die Delegierten ihre Anwesenheit mit Unterschrift auf den beim Verbandstag ausliegenden Listen zu beurkunden.

Anträge zum Verbandstag sind bis spätestens 10.02.2017 (Posteingangsstempel) an die Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, einzureichen.

gez.:
Barbara Wilfurth

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.