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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 09. März 2018
Regelungen für Junior- und German Masters

Ab 2018 gelten für die Junior- und German Masters folgende Regelungen:

Die Ausrichter tragen zusammen und zu gleichen Teilen ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 2310 € (German Masters) bzw. 1320 € (Junior Masters). Die Teilsummen in Höhe von 770 € (German Masters) bzw. 440 € (Junior Masters) sind mit Beginn der jeweiligen German- /Junior Masters-Veranstaltungen an eine vom BDR zu benennende Person treuhänderisch zu übergeben und werden im Rahmen der Siegehrung der German-/ Junior- Masters-Gesamtsieger bei der 3. Masters an die drei Erstplatzierten in den Disziplinen 1er und 2er Kunstradsport ausbezahlt.

Die konkrete Aufteilung der Summen wird durch die Kommission Leistungssport Hallenradsport festgelegt.

Weitere Siegprämien entfallen. Insbesondere werden keine Zahlungen für Tageserfolge geleistet.

gez.:
Kommission Leistungssport Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.