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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 26. Oktober 2017
Einsatz von Scheibenbremsen bei nationalen Rennen - Ergänzung

Die Amtliche Mitteilung vom 04. Mai 2017 zum Einsatz von Scheibenbremsen wird nach erneuter Prüfung ergänzt:

Sportlerinnen und Sportler mit einer U23-, Elite- oder Master-Vereinslizenz können bei deutschen nationalen Straßenradsportveranstaltungen Scheibenbremsen einsetzen. Alle Nachwuchsklassen einschließlich Junioren dürfen keine Scheibenbremsen fahren!

Wichtig:
Der Einsatz von Scheibenbremsen bei internationalen Straßenrennen (UCI-Kalender) ist für Vereinslizenzinhaber nicht gestattet! Bei einem Start im Ausland gelten die Regelungen des jeweiligen nationalen Verbandes und der UCI.

Zur Amtlichen Bekanntmachung vom 4.5.2017

gez.:
Technische Kommission des BDR, Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.