Offizielle Webseite des Bund Deutscher Radfahrer e.V.

Amtliche Bekanntmachungen

1 Einträge gefunden ...Seite 1 von 1
Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 04. Dezember 2018
Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2019

Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2019 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. am 9. März 2019 in Laatzen

Gemäß der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 09. März 2019, nach Laatzen einberufen. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die gemeldeten Delegierten der Vereine, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Verbandsrates, die Mitglieder des Jugendvorstandes, die Revisoren, die Mitglieder des Verbandssport- und Schiedsgerichtes, die Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und Einzelmitglieder sowie eingeladene Gäste. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Sie haben kein Stimm- und Rederecht.

Tagungsort:
Hotel Restaurant Erbenholz, Peiner Straße 100, 30880 Laatzen
Ausrichtender Verein: Stahlrad Laatzen von 1897 e. V.

Beginn: 14:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung und Beschluss der Tagesordnung
2. Grußwort der Gäste
3. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
4. Wahl von zwei Schriftführern und von fünf Stimmenzählern
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 04. März 2017
6. Ehrungen
7. Berichte
7.1 des Präsidiums und der Koordinatoren
7.2 Aussprache über die Berichte
7.3 Bericht der Revisoren
8. Anträge zu Satzungsänderungen
9. Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Hauptausschusses und des Verbandsrates
9.1 Pause
10. Wahlen und Bestätigungen
10.1 Stellvertretender Präsident
10.2 Vizepräsident Leistungssport Rennsport und Offroad
10.3 Vizepräsident Breitensport
10.4 Koordinator Radrennsport
10.5 Koordinator MTB
10.6 Koordinator BMX
10.7 Koordinator Radball und Radpolo
10.8 Koordinator Kunstradsport
10.9 Koordinator Trial
10.10 Koordinator Breitensport
10.11 Koordinator RTF und CTF
10.12 Koordinator Radwanderfahren
10.13 Koordinator Anti-Doping (Anti-Doping-Beauftragter)
10.14 Koordinator Kommissäre und Reglements
10.15 Koordinator Kommunikation und Medien
10.16 Koordinator Behindertenradsport/Paraycling
10.17 Revisor
10.18 Ersatzrevisor
10.19 Bestätigung Vorsitzenden der Radsportjugend
10.20 Stellvertretender Vorsitzender VSSG
10.21 2 Schiedsrichter VSSG
11. Genehmigung des Haushaltsplanes für 2019
12. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
13. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14. Wahl des Ausrichters der Mitgliederversammlung 2021
15. Schlusswort


Stimmrecht: Nach § 10 Ziffer 13 c der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 10 BDR-Mitglieder eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Ein Delegierter kann bis zu 7 Stimmen vertreten. Nur Delegierte, die durch ihren vertretungsberechtigten Vereinsvorstand (§26 BGB) dem Radsportverband schriftlich gemeldet worden sind, sind auch stimmberechtigt. Entsprechende Unterlagen werden den Vereinen rechtzeitig zugehen. Je eine Stimme haben die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und die Ehrenmitglieder. Stimmenübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 9. März 2019 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 25. Januar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können von Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

Hauptausschuss: Am Samstag, dem 09. März 2019, um 10:00 Uhr, findet ebenfalls in Laatzen die Sitzung des Hauptausschusses statt. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses und eingeladene Gäste. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugehen. Anträge an den Hauptausschuss zu Ordnungen müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 8. Februar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge zu Ordnungen können von den Fachkonferenzen, Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9, Ziff. 2 bis Ziff. 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Zech, Präsident Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.