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Amtliche Bekanntmachungen



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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 26. Juni 2017
Einführung Tageslizenz

Ab dem 01.07.2017 führt der Bund Deutscher Radfahrer eine Tageslizenz ein.
Die Tageslizenz ermöglicht die Teilnahme an Lizenzradrennen auf der Straße, MTB und Cross ab der Altersklasse U11 bis Master.

Folgende Punkte sind bei der Beantragung der Tageslizenz zu beachten.
1. Ein Tageslizenzinhaber erkennt mit Unterschrift auf dem Lizenzantrag alle Regularien des BDR an und wird unter bestimmten Ausnahmen so behandelt wie Jahreslizenznehmer.

2. Die Tageslizenz kann nur online über das Lizenzportal https://lizenzen.rad-net.de über dem Menüpunkt "Tageslizenz" beantragt werden.
Die Freischaltung erfolgt in der KW 26/2017.

Alle Details zur Beantragung einer Tageslizenz sind auf dem Lizenzportal unter "FAQ-Tageslizenzen" auf https://lizenzen.rad-net.de abrufbar.
Der Tageslizenzantrag muss ausgedruckt werden und gilt als Lizenznachweis für das jeweilige Rennen. Die Tageslizenz muss beim jeweilig zuständigen Wettfahrausschuss mit den original Unterschriften abgegeben werden.

3. Für die Ausstellung einer Tageslizenz wird eine Gebühr von 24,50 € erhoben. Diese Gebühr beinhaltet eine Unfall und Haftpflichtversicherung für das angemeldete Rennen.

4. Die Tageslizenzgebühr beinhaltet nicht das Nenngeld. Dieses muss entsprechend der jeweiligen Ausschreibung an den Veranstalter gezahlt werden.

5. Die Beantragung der Tageslizenz kann nur renn- und altersklassenbezogen erfolgen

6. Die Tageslizenz entspricht im Elite-/Masterbereich einer C-Lizenz.

7. Sportler/innen ab 40 Jahre bekommen automatisch eine Masterlizenz ausgestellt.

8. Eine Tagelizenz kann innerhalb eines Jahres max. 5 mal beantragt/ausgestellt werden

9. Mit einer Tageslizenz kann man an den Rennen des BDR- und der Landesverbandskalender teilnehmen.
Ausgeschlossen davon ist die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und an Landesverbandsmeisterschaften. Die Teilnahme an Rennen des UCI-Kalenders ist mit einer Tageslizenz ebenfalls nicht möglich.
- Tageslizenzfahrer sind an die Bekleidungswerbebestimmungen der Sportordnung und Wettkampfbestimmungen unter folgenden Ausnahmen gebunden; Sie starten entweder im Trikot ihres Vereins oder in einem neutralen Trikot.
- Es muss kein vorherige Genehmigung des genutzten Vereinstrikots erfolgen (die Tageslizenzgebühr beinhaltet eine entsprechende Genehmigungsgebühr).

gez.:
Technische Kommission des BDR

Kategorie: Rennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.