1.
Sportversicherungsvertrag
In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft
ein Sportversicherungs-Vertrag mit dem jeweils zuständigen Landessportbund.
Der Verein hat dabei die Möglichkeit, über seinen Landesfachverband einem
sogenannten Gruppen-Versicherungsvertrag beizutreten. Dabei handelt es sich um
ein Versicherungspaket, das der Landessportbund mit einer
Versicherungsgesellschaft speziell für die Bedürfnisse des Sports
zusammengestellt hat. In diesem Paket sind in der Regel alle Versicherungen
enthalten, die im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit benötigt werden.
Konkret sieht die Praxis so aus, dass der Verein durch seine Mitgliedschaft über
das bestehende Rahmenabkommen den Versicherungsschutz automatisch erhält. Da
jeder Landessportbund seine eigenen Verträge abschließt, müssen Sie sich bei
Ihrem Dachverband informieren, welche Versicherungsgesellschaft für Sie
zuständig ist und welche Bedingungen bestehen.
Da individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller
gehen dürfen, muss der angebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die
Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar sein. Daher werden in der Regel
folgende Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfanges und der
Versicherungsleistungen festgeschrieben:
-
Der
Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine
oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge
ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung
stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der
Gemeinschaft gehen dürfen.
-
Die
Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein.
Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner
persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.
-
Soweit
vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der
Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich
nicht anderweitig erreicht werden kann. (Subsidiarität)
-
Da
es sich um eine Ausschnittsversicherung handelt, können nur Fälle
einbezogen werden, für die ein ursächlichen Zusammenhang mit einer
Vereinsbetätigung besteht. Für individuelle Aktivitäten kann die
Gruppenversicherung daher nicht greifen.
Zusammenfassend
sei festgestellt, dass die Versicherung im Rahmen des Vereinssportes nicht über
die Lizenz o. ä. geregelt ist, sondern über Ihre Mitgliedschaft in einem
Verein. Wenden Sie sich also zwecks Fragen zur Versicherung an Ihren
Landessportbund bzw. das Versicherungsbüro beim Landessportbund.
2.
Private Tretradversicherung
Im Rahmen der Sportversicherungsverträge
der Landessportbünde/-verbände besteht kein Versicherungsschutz für die
Risiken des privaten Radfahrens.
Über
eine Rahmenvereinbarung kann Mitgliedern zusätzlicher Versicherungsschutz für
die privaten Radfahrrisiken gewährt werden.
Unter privatem Radfahren im Sinne dieses
Vertrages verstehen sich Fahrten der versicherten Personen außerhalb
offiziell angesetzter Vereins- und Verbandsveranstaltungen. Versichert ist
also die sonntägliche Familienradtour, oder die Fahrt zur Arbeitsstätte
genauso, wie die sportliche Trainingsfahrt, die das Mitglied aus eigenem
Antrieb ohne offizielle Anordnung des Vereins durchführt.
Die
Private Tretradversicherung (PTV) ist eine Kombination von Unfall-,
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Details zu den
Versicherungsbestandteilen und einen Vergleich zu anderen Angeboten finden
sie in der pdf-Datei "Versicherung PTV im Vergleich".
Der Versicherungsschutz wird von den Vereinen für Ihre Mitglieder über den
jeweiligen Landesverband mit obligatorischer Meldung aller Mitglieder, oder
über Einzelanmeldung beantragt.
Versicherungsleistung
PTV mit Vergleich (pdf-Datei)
Flyer
zur Tretradversicherung (pdf-Datei)
Hinweise
zur Abwicklung von Schadenfällen (pdf-Datei)
Schadenmeldung
Haftpflicht (pdf-Formulari)
Unfallanzeige
(pdf-Formular)
Bei
allgemeinen Fragen oder Schadensmeldungen wenden Sie sich bitte an:
Versicherungskammer Bayern
Versicherungsservice GUKV
Deisenhofener Str. 75
81539 München
Tel: 089 – 21 60 - 79 43 66
E-Mail:
versicherungsserviceGUKV@vkb.de
3. Vertragssportler
Der Weltverband UCI fordert für die Erteilung der Lizenz einen Nachweis zu
verschiedenen Versicherungssparten und Mindestversicherungssummen. Zu diesem
Zweck wurde ein Rahmenvertrag eingerichtet über dem die Vertragssportler zu
günstigen Konditionen die geforderten Versicherungen abschließen können. Ab 2014
wird die Abwicklung nur noch über unseren Versicherungsmakler des BDR
stattfinden. Separate Kosten entstehen dem Sportler dabei nicht.