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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen* Hannover, 24. Juli 2023 Wettkampfsperre wegen Nichtbegleichens des Nenngeldes
Nachstehend genannte Sportler werden wegen Nichtbegleichens des Nenngeldes (Veranstaltung LV-Meisterschaft 1er Straße 2023 (NDS) am 07.05.2023) gemäß Ziffer 4.3.3 (4) der BDR-Sportordnung für die Zeit vom 13.08. bis einschließlich 26.08.2023 für alle Veranstaltungen im Bereich der UCI bzw. des BDR gesperrt:
Krüger, Timon (SV Nienhagen von 1928 e. V.),
Gatz, Holger (Radsportgemeinschaft Hannover e. V.),
Die Sportler wurden aufgrund ihrer Anmeldungen zu der Veranstaltung auf ihre Zahlungsverpflichtung schriftlich hingewiesen. Das festgesetzte Nenngeld ist innerhalb der vierwöchigen Frist nicht gezahlt worden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung des Nenngeldes mit der Sperre nicht abgegolten ist. Der Anspruch gegen die beiden Sportler bleibt weiterhin bestehen.
gez.: Jörg Wiechmann - Vizepräsident Leistungssport Rennsport und Offroad; Dr. Dieter Borvitz Koordinator Radrennsport; Roland Arendt, Koodinator Kommissäre und Reglements
Kategorie: Verwaltung/Datenschutz
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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