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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 19. Januar 2024
Einberufung des Hauptausschusses 2024 des Radsportverbandes Niedersachsen e. V.

Gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 wird hiermit der Hauptausschuss des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. einberufen.

Tag: Samstag, 2. März 2024
Tagungslokal: LeineRausch, Schützenallee 10, 30519 Hannover
Beginn: 10:00 Uhr, Ende ca. 16:00 Uhr

Anträge an den Hauptausschuss sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragstellers (bei Vereinen der Vorstand nach § 26 BGB) bis spätestens 03. Februar 2024 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V., Maschstraße 20, 30169 Hannover, zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 d) die Mitgliedsvereine, die Radsportkreise, Regionen, Radsportbezirke, die Organe gemäß § 9, Ziffer 2 bis Ziffer 4, die Fachkonferenzen sowie der Vorstand der Radsportjugend.

Mitglieder des Hauptausschusses sind gemäß § 12 Ziffer 3 a) der Ehrenpräsident, die Mitglieder des Präsidiums, die Koordinatoren gemäß OKsM, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Radsportjugend, die Vorsitzenden der anerkannten Kreise, Regionen und Bezirke, die LV-Trainer und der Geschäftsführer (dieser ohne Stimmrecht).

Die Sitzung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses, die Revisoren und eingeladene Gäste.

Die Vorsitzenden der Radsportkreise, Regionen und –bezirke können sich vertreten lassen. Die Vertretung ist der Geschäftsstelle schriftlich vor Beginn der Versammlung anzuzeigen.

Die Tagesordnung mit den Anträgen wird den Mitgliedern des Hauptausschusses satzungsgemäß mindestens zwei Wochen vorher zugeschickt.

gez.:
Edwin Zech, Präsident Radsportverband Niedersachsen e. V.

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.