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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 25. August 2023
Generalausschreibung Anmeldung Cyclo-Cross Renngemeinschaft 2023/2024

Eine Renngemeinschaft Cyclo-Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cyclo-Cross-Saison 01.09.2023 bis 01.03.2024

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens bis zum 15.09.2023 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt.

Antrag als pdf per Mail an: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Das Anmeldeformular 2023/2024 kann auf www.rad-net.de über Downloads, Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft Cyclo-Cross" bzw. unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Anmeldeformular RG Cyclo-Cross 2023/2024 (DOC)

Die Anträge müssen enthalten:
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer und Email. Er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportlicher Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
4. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer, Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
5. Vorgesehene Werbung und Trikotfarbe: Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer RG Cyclo-Cross- beträgt 280,- € (inkl. 7% MwSt).

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.

Eine Renngemeinschaft besteht aus 3 bis 8 FahrerInnen.
Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG sein. Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
Master:
1. Master 2-4
2. Master w

Elite:
1. Elite m
2. Elite w
3. Elite m + w
4. Elite m + U19m
5. Elite w + U19w + Sen w

U19:
1. U19 m, U19w, U17 m, U17 w


-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

Sportlerinnen und Sportler, die in einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.

Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Fahrer zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zum 01.10.2023 bis zur Maximalanzahl von 8 FahrerInnen möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 01.10.2023 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20,- € erhoben.

Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
Deutsche Sportler, die ihre Lizenz über den BDR für einen ausländischen Verein gelöst haben, können für eine Cyclocross RG angemeldet werden.
Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.

Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikot unterscheiden.
Jeder Sportler darf nur einer Cyclo-Cross RG angehören. Sportler, die für eine Cyclo-Cross RG angemeldet sind, können auch gleichzeitig für ein nat. MTB Team, Straßen- oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt) erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cyclo-Cross-Rennen starten.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Stephan Sturm, Koordinator Cyclo-Cross; Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.