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Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. März 2019
Generalausschreibung Anmeldung Cyclo-Cross Renngemeinschaft 2019/2020

Eine Renngemeinschaft Cyclo-Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cross-Saison 15.09.2019 bis 28.02.2020.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens bis zum 30. August 2019 vorzugsweise per E-Mail an die BDR-Geschäftsstelle (info@bdr-online.org) gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € belegt.

Eine Renngemeinschaft besteht aus 3 bis 8 FahrerInnen.
Die Genehmigung wird nach Prüfung der Unterlagen erteilt.

Die Anträge müssen enthalten:
- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
- Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2019, Name RG- Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email des Verantwortlichen der RG.

-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Anmeldeformular RG Querfeldein 2019/2020 (word-doc)

(Das Anmeldeformular 2019/2020 kann bei rad-net.de über das Hauptmenü unter Regularien/Formulare heruntergeladen werden.)
Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 1/Masters 2/Masters 3/Masters 4)
- Männer Elite/Männer U 23/Frauen Elite/Frauen U23/Frauen Masters/ Juniorinnen
(auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)
- Junioren
-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

* Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen.
Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 3 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zum 30.10.2019 bis zur Maximalanzahl 8 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2019 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren
Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland
gelöst haben.
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des
Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung
entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich
unterscheiden.
Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft
verwendet werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite
Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die
frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.

Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.

Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cross-Rennen starten.

Die RG gilt erst als genehmigt, wenn alle sportlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

gez.:
Walter Röseler, Koordinator Cross, Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.