Offizielle Webseite des Bund Deutscher Radfahrer e.V.

Versicherungen


1. Sportversicherungsvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ein Sportversicherungs-Vertrag mit dem jeweils zuständigen Landessportbund.

Der Verein hat dabei die Möglichkeit, über seinen Landesfachverband einem sogenannten Gruppen-Versicherungsvertrag beizutreten. Dabei handelt es sich um ein Versicherungspaket, das der Landessportbund mit einer Versicherungsgesellschaft speziell für die Bedürfnisse des Sports zusammengestellt hat. In diesem Paket sind in der Regel alle Versicherungen enthalten, die im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit benötigt werden.

Konkret sieht die Praxis so aus, dass der Verein durch seine Mitgliedschaft über das bestehende Rahmenabkommen den Versicherungsschutz automatisch erhält. Da jeder Landessportbund seine eigenen Verträge abschließt, müssen Sie sich bei Ihrem Dachverband informieren, welche Versicherungsgesellschaft für Sie zuständig ist und welche Bedingungen bestehen.

Da individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen, muss der angebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar sein. Daher werden in der Regel folgende Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfanges und der Versicherungsleistungen festgeschrieben:

  • Der Sportversicherungsvertrag kann nur als BeihilfQuickBuchunge für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.
  • Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.
  • Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann. (Subsidiarität)
  • Da es sich um eine Ausschnittsversicherung handelt, können nur Fälle einbezogen werden, für die ein ursächlichen Zusammenhang mit einer Vereinsbetätigung besteht. Für individuelle Aktivitäten kann die Gruppenversicherung daher nicht greifen.
  • Zusammenfassend sei festgestellt, dass die Versicherung im Rahmen des Vereinssportes nicht über die Lizenz o. ä. geregelt ist, sondern über Ihre Mitgliedschaft in einem Verein. Wenden Sie sich also zwecks Fragen zur Versicherung an Ihren Landessportbund bzw. das Versicherungsbüro beim Landessportbund.

2. Private Tretradversicherung

Im Rahmen der Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände besteht kein Versicherungsschutz für die Risiken des privaten Radfahrens.

Über eine Rahmenvereinbarung kann Mitgliedern zusätzlicher Versicherungsschutz für die privaten Radfahrrisiken gewährt werden.

Unter privatem Radfahren im Sinne dieses Vertrages verstehen sich Fahrten der versicherten Personen außerhalb offiziell angesetzter Vereins- und Verbandsveranstaltungen. Versichert ist also die sonntägliche Familienradtour, oder die Fahrt zur Arbeitsstätte genauso, wie die sportliche Trainingsfahrt, die das Mitglied aus eigenem Antrieb ohne offizielle Anordnung des Vereins durchführt.

Die Private Tretradversicherung (PTV) ist eine Kombination von Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.

Dieser Versicherungsschutz wird den Vereinen für Ihre Mitglieder gegebenenfalls über den zuständigen Landesverband vermittelt; weitere Details sind dort zu erfragen.


Mitglieder des BDR  
17 Landesverbände LINK
 

3. Vertragssportler

Der Weltverband UCI fordert für die Erteilung der Lizenz einen Nachweis zu verschiedenen Versicherungssparten und Mindestversicherungssummen. Zu diesem Zweck wurde ein Rahmenvertrag eingerichtet über dem die Vertragssportler zu günstigen Konditionen die geforderten Versicherungen abschließen können. Ab 2014 wird die Abwicklung nur noch über unseren Versicherungsmakler des BDR stattfinden. Separate Kosten entstehen dem Sportler dabei nicht.