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Die Austragung der «Cottbuser Nächte» 2015 wird maßgeblich von der Entscheidung des Landgerichts Berlin über einen Eilantrag des RK Endspurt Cottbus abhängen. Grafik: Veranstalter
11.11.2014 11:02
Rechtestreit um «Cottbuser Nächte» vor Gericht - Austragung 2015 fraglich

Cottbus (rad-net) - Zwischen dem RK Endspurt Cottbus e.V. und der UBG Sportmarketing GmbH ist ein Streit über die Rechte an den «Cottbuser Nächten» entbrannt. Ob die für den 4. bis 6. September 2015 anberaumte Bahnrad-Veranstaltung wie geplant stattfinden kann, wird wohl vor Gericht entschieden.

Auf der Cottbuser-Nächte-Website heißt es im Grußwort im Namen der UBG-Vetreter Jens Fichte, Robert Bartko und Philipp Tutzschke noch: «Mit Blick auf die Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro werden die Cottbuser Nächte 2015 im Zeitraum vom 4. bis 6. September 2015 durchgeführt. Der deutschen Radsportelite wird es somit möglich, sich im Rahmen unseres Radsportevents mit ausländischen Radsportassen zu messen, um sich gezielt auf das sportliche Highlight in 2016 vorzubereiten.» Ob es dazu tatsächlich kommen wird, ist nach jetztigem Stand mehr als fraglich. Auch die zum C1-Rennen hochgestuften Tandemwettbewerbe der Paracycler stehen damit auf der Kippe.

Der Streit dreht sich um die Frage nach den Rechten an den Nächten sowie der daraus folgenden Konsequenz, wer mit der erfolgreichen Veranstaltung Geld verdient. Nach Informationen der «Lausitzer Rundschau» belief sich das Budget für die 3. Cottbuser Nächte in diesem Jahr auf 170.000 Euro. 5000 Euro seien dem RK Endspurt demnach vertraglich als Zahlung zugesichert, mit 1000 Euro soll die UBG auch noch das Jedermann-Team gesponsert haben.

Wie die UBG Spormarketing um Geschäftsführer Jens Fichte in ihrem November-Newsletter schreibt, habe das Unternehmen Anfang April dieses Jahres mit dem RK Endspurt als Veranstalter der Cottbuser Nächte einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, «um die Gesamtleitung und Organisation der Veranstaltung 2014 und Folgejahre zu manifestieren». In diesem Vertrag sei «insbesondere zur Absicherung und Gewährleistung der Durchführbarkeit des Radsportevents» vereinbart worden, «dass der RK Endspurt 1909 Cottbus e.V. aus der Übertragung der Gesamtleitung und Organisation der Veranstaltung sowie der bekannten Eintragung der Word-Bild-Marke auf unseren Namen keine Rechte für sich herleiten wird».

Ende August 2014 sei der UBG Sportmarketing dann bekannt geworden, dass der RK Endspurt keine drei Wochen nach der Vertragsunterzeichnung die bereits geschützte Word-Bild-Marke «Cottbuser Nächte» auf sich angemeldet und zur Eintragung gebracht habe. Weiter heißt es, der RK Endspurt habe vertreten durch einen Anwalt ein gerichtliches Eilverfahren angestrengt, «um die Übertragung der Namensrechte und der ebenfalls in Kenntnis des Vorstandes auf uns eingetragenen Internetdomain auf sich zu erreichen», wordurch die Nutzung untersagt werden solle.

Zudem betonte Fichte die Unterstützung des Vereins in den Jahren 2012 bis 2014 mit insgesamt rund 30.000 Euro. Auch «die bestehende Vermietung eines Kfz zu günstigen Konditionen» führte der UBG-Chef an. «Aufgrund des unverständlichen Verhaltens einzelner handelnder Personen des RK Endspurt 1909 Cottbus e.V. sahen wir uns daher nun jedoch gezwungen, unsere Mitgliedschaft im Verein als auch den Kooperationsvertrag zu kündigen», erklärte Fichte. Für eine weitere Zusammenarbeit sehe die UBG «keine Grundlage mehr».

Der Verein war heute für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, hatte sich aber zuletzt auch gegenüber der lokalen Presse mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern wollen. Wie die «Lausitzer Rundschau» in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, liegt der Eilantrag des RK Endspurt auf eine einstweilige Verfügung jetzt beim Landgericht Berlin, das für Markenrechts-Fälle zuständig ist.

Von der Entscheidung der Richter wird es nun maßgeblich abhängen, ob es noch eine Chance auf die Austragung der Cottbuser Nächte im kommenden Jahr geben wird. Beim RK Endspurt herrscht nach Informationen der «Lausitzer Rundschau» die Meinung, die Veranstaltung jederzeit mit einer anderen Agentur stemmen zu können. Die Zeit drängt: Nach Vorgaben des Radsportweltverbandes UCI ist der Anmeldeschluss für internationale Bahnrennen der 8. Dezember.

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